Montag | 08:00 - 12:00 |
15:00 - 18:00 | |
Dienstag | 08:30 - 12:00 |
15:00 - 18:00 | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 |
15:00 - 18:00 | |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
Ambulante OPs und Termine nach Vereinbarung |
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Montag | Torsten Tiller |
ist eine Errankung des Knochens, die zu einem Abbau der Knochensubstanz führt. Der Knochenbruch ist sichtbares Zeichen der Osteoporose. Gefürchtet sind v.a. Wirbel- und Schenkelhalsbrüche.
Betroffen sind v.a. Frauen nach den Wechseljahren, aber auch zunehmend Männer.
Seit dem 01.01.2014 ist die Knochendichtemessung mit dem DXA-Verfahren bei begründetem Verdacht auf Osteoporose bzw. dem Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung für Patienten der GKV eine Kassenleistung (EBM-Ziffern 34600 und 34601).
Zur Durchführung und Abrechnung dieser Leistung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich, die die Ärzte dieser Praxis aber bewußt nicht beantragt haben. Sie dürfen somit diese Leistung nicht als Kassenleistung abrechnen.
Wir bieten die Knochendichtemessung weiterhin als Privatleistung an. Die Rechnung wird wie bisher an Hand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt (s.u.).
Eine Ausnahme gilt für Versicherte der Barmer Ersatzkasse/GEK. Hier wird bei Vorliegen von Risiken (s.o) im Rahmen eines integrierten Vertrages die Diagnostik und Therapie der Osteoporose vollständig übernommen. Sprechen Sie uns bitte für weitere Informationen an.
GOÄ-Ziffer | Leistung | Steigungssatz | Betrag |
5380 | Knochendichtemessung | 2,0 | 34,98€ |
75 | Bericht | 2,0 | 15,16€ |
50,14€ | |||
gerundet | 50,00€ |
Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen jederzeit an.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Knochendichtemessung.